kletterphoto.de
        by Jürgen Kremer

Home
Zu den Galerien
Über mich
Gästebuch
Neues
Links
Alles mögliche

Das Bild des Monats
Dezember

Kletterschmuck bestellen über kletterphoto.de!
Klickt auf das Bild!

Alles Mögliche

Verein zur Förderung des enthemmten Gebrauchs von...

Richtig!
Es ist Magnesium! Was es mit diesem Wunderzeug so auf sich hat, lest ihr weiter unten!

Verein zur Förderung des enthemmten Gebrauchs von Magnesium

Was’n das?

Ganz einfach:

Vereinsstatuten:


§ 1
 Ziele des Vereins:
1. Förderung der Magnesium/Calciumcarbonat herstellenden Industrie (wir hoffen, von denen Sponsorengelder zu bekommen)
2. Verwendung von Magnesium/Calciumcarbonat (im folgenden nur noch “Magnesia” genannt) in allen Lebenslagen.
3. Markierung aller möglichen Tritte und Griffe in Kletterrouten der fränkischen Schweiz und außerfränkischen Gebiete einschließlich des Elbsandsteingebirges mit Magnesia, einschließlich aller möglichen und unmöglichen Tritt- und Griffkombinationen, so daß das Klettern wieder (aufgrund der Übermarkierung von nicht möglichen Griffen und Tritten) wieder on sight möglich ist.

§2
 Mitglieder:
1. Mitglied kann jeder werden, der die Vereinsstatuten des §1 erfüllt, weiterhin alle nachfolgenden Punkte
2. Das Mitglied hat immer und zu jeder Zeit, in der Magnesia Anwendung finden könnte, dieses bei sich zu tragen oder sich in einer Entfernung bereit zu halten, in der ein bequemer Zugriff auf das Magnesia ( Im folgenden Mg genannt) möglich ist.
3. Das Mg muß in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, nicht nur zum Zwecke des Kletterns an sich, sondern auch, um damit entsprechend zu stauben und den Vereins- oder auch nicht Vereinsmitgliedern zu zeigen, daß es sich hier um ein Vereinsmitglied handelt.
4. Das Mg muß vor allem an Vereinsmitglieder weitergegeben werden, allerdings nur, wenn das Mitglied nicht schuldhaft Punkt 5 verletzt.
5. Vereinsmitglieder haben stets dafür Sorge zu tragen, daß Mg in ausreichender Menge und zum richten Zeitpunkt auch für Nicht-Vereinsmitglieder zur Verfügung steht, zum Zwecke der Werbung für neue Mitgleider. Die Mitglieder haben das Mg ohne Anfrage auch an Nichtmitglieder zu verteilen zum Zwecke der Mitgliedswerbung. Hat ein Mitglied einem Nichtmitglied zum 5.Male Mg angeboten und hat er dies verweigert oder ist mit Vereins-Mg geklettert, ohne sich dem Verein anzuschließen, so ist ab dann kein kostenloses Mg mehr zur Verfügung zu stellen, sondern ihn nur noch auf die Möglichkeit zum Beitritt aufmerksam zu machen.
6. Ein Austritt aus dem Verein ist nicht möglich: Außer: Das Mitglied verstößt wiederholt gegen die Vereinsstatuten, wie oben aufgeführt, dann ist Ausschluß möglich. Das Mitglied hat für das dann laufende Jahr seine Mitgliedsbeiträge in voller Höhe abzuführen, außer, er macht Ausnahmeregelungen gemäß §3 geltend.

§3
Mitgliedsbeiträge:
1. Jedes Mitglied bezahlt zur Zeit 5 Euro pro Jahr für die Mitgliedschaft. Kann ein Mitglied allerdings glaubhaft nachweisen, daß ihm die Mitgliedschaft gemäß §2 (Mitglieder und Mitgliederwerbung) bereits den selben Betrag an Zukauf von Mg gekostet hat, wird dieser Beitrag erlassen. Das Mitglied hat den Nachweis allerdings in schriftlicher, mündlicher, oder einer anderen, ihm zur Verfügung stehenden Form zu erbringen. Alle anderen Nachweisarten sind, soweit sie nicht vom Vorstand des Vereins ausdrücklich genehmigt werden, davon ausgeschlossen. Der Verein behält sich das Recht vor, den Vereinsbeitrag unter Umständen mittels gerichtlicher Schritte selbst einzuziehen. Alle Einzahlungen, welche nach dem 31.12 den jeweiligen Jahres getätigt werden, ziehen einen Versäumniszuschlag von 132% nach sich. Im Versäumiszuschlag sind Gerichtskosten, Anwaltskosten und sonstige Kosten bereits enthalten.

§4
Sitz des Verein, Gerichtsstand:
Sitz des Vereins ist :Verein zur Förderung des enthemmten Gebrauchs von Magnesium, Burgberg 1, 96215 Lichtenfels.
Gerichtsstand: Landgericht Lichtenfels.

§5
Vorstand, Gremien:
Sowohl Vorstand, Vorsitz als auch Gremien sind im Moment noch vakant. Die Mitglieder werden gebeten, sich um die entsprechenden Posten zu bewerben. Sollte die Mitgliederzahl von minimum 6 Mitgliedern erreicht werden, wird ein Antrag auf Anerkennung als Verein gestellt werden. Die Gemeinnützigkeit des Vereins dürfte dabei ja aufgrund oben genannter Punkte leicht nachzuweisen sein. Der Antrag ist vom Schriftführer zu stellen. Der Verein bittet um Bewerbungen für dieses Amt.

Hier gehts zurück zur Auswahlseite: Alles Mögliche

[Home] [Zu den Galerien] [Über mich] [Gästebuch] [Neues] [Links] [Alles mögliche]